Elterninformation 14.04.2021

Liebe Eltern!

Der Landrat des Burgenlandkreise hat in Abstimmung mit der Landesregierung die Fortsetzung des Pilotprojektes „Sicherer Schulbetrieb unter Hochinzidenz“ beschlossen. Damit bleiben die meisten Festlegungen zum eingeschränkten Regelbetrieb bei gleichzeitiger Aussetzung der Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler erhalten.

Deshalb arbeiten wir auch weiterhin während des eingeschränkten Regelbetriebes in Halbgruppen. Die Art des Wechselunterrichtes und der Stundenplan bleiben unverändert.

Eine Änderung wird es ab dem 19.04.2021 bei den Selbsttest geben. Ab diesem Tag tritt an Stelle des „Lolli-Tests“ der „Nasenbohrer“-Test. Dieser ist ebenfalls durch die Schülerinnen und Schüler durchführbar. Diese Änderung erfordert eine erneute Einwilligung durch die Eltern. Das entsprechende Formular kann über Teams heruntergeladen werden. 

Im Burgenlandkreis sind die Testungen in der Schule weiterhin die Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Eine Testung außerhalb der Schule ist somit nicht zulässig. Sie müssen daher auch keine eigenen Verfügungen zum Ausschluss der Schülerinnen und Schüler erlassen, die sich nicht testen lassen. Dieser Ausschluss gilt im Burgenlandkreis bereits unmittelbar durch die Regelung in der Verordnung.

Als Eltern haben Sie aber das Recht zu entscheiden, dass Ihre Kinder nicht am Präsenzunterricht teilnehmen müssen. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler erhalten Arbeits- und Aufgabenangebote, die aber nicht dem Umfang des Homeschoolings entsprechen, zur Bearbeitung für zu Hause. Wenn keine digitale Übermittlung der Aufgaben möglich ist, können diese nach Absprache in der Schule abgeholt werden. Ein Anspruch auf Notbetreuung oder Distanzunterricht besteht nach Aussetzung des Präsenzunterrichtes nicht. 

Sie sollten bitte zum Wohle Ihrer Kinder entscheiden, ob das Aussetzen der Teilnahme am Präsenzunterricht notwendig ist. Das trifft besonders auf die schulische Präsenz der Abschlussklassen zu. Für diese erachten wir es als ganz wichtig, dass sie an der Notwendigkeit der Konstanz der Teilnahme am Präsenzunterricht, insbesondere zur Prüfungsvorbereitung, festhalten.

Wenn Eltern die Teilnahme Ihrer Kinder am Präsenzunterricht nicht wünschen, sondern das Erledigen entsprechender Aufgaben ausschließlich zu Hause erfolgen soll, ist das eine Woche vorher (bis Freitag 12:00 Uhr) schriftlich anzuzeigen und für die jeweilige Woche verbindlich.

Mit freundlichen Grüßen

Die Schulleitung

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